Statistische Publikationen TLKA
Statistische Publikationen TLKA nach Jahren
Erläuterungen PKS und PMK
Erläuterungen PKS
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG.
Staatsschutzdelikte werden in der PKS ebenfalls nicht ausgewiesen, hierfür gibt es eine eigene Statistik. Bekannt gewordene Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d.h. die Tat muss sich im Freistaat Thüringen ereignet haben, um hier in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt werden zu können. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist zwar eine Ausgangsstatistik (die Fälle werden erst nach Abschluss der Ermittlungen bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst), aber die Polizei des Freistaates Thüringen ist angewiesen, schon alle Verfahren grundsätzlich spätestens nach 4 Wochen an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist also relativ aktuell!
Erläuterungen zur Anwendung der Polizeilichen Kriminalstatistik
Damit Sie die Polizeiliche Kriminalstatistik auslesen können, haben wir für Sie einen Definitionskalender erstellt:
Abkürzungen:
- AQ: Aufklärungsquote
- BtMG: Betäubungsmittelgesetz
- DBK: Direkte Beschaffungskriminalität
- HZ: Häufigkeitszahl
- IBK: Indirekte Beschaffungskriminalität
- KHD: Konsument harter Drogen
- KPI: Kriminalpolizeiinspektion
- KPS: Kriminalpolizeistation
- NDTV: Nichtdeutsche Tatverdächtige
- PD: Polizeidirektion
- PI: Polizeiinspektion
- TVBZ: Tatverdächtigenbelastungszahl
- TWE: Tageswohnungseinbruch
- VO: Verordnung
- ZERV: Zentralstelle zur Bekämpfung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität im PP Berlin
- ZSF: Zentralstelle zur Bekämpfung der SED- und Funktionärskriminalität im TLKA
Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen
Erläuterungen PMK
Politisch motivierte Straftaten stellen eine besondere Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. Um frühzeitig Entwicklungen und Tendenzen erkennen zu können, werden diese Straftaten bereits polizeilich erfasst, sobald ein Anfangsverdacht vorliegt. Für die Erfassung und Bewertung der Straftaten sind die nachfolgenden einschlägigen Dokumente des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) maßgeblich. Diese werden regelmäßig bzw. anlassbezogen geprüft und soweit erforderlich angepasst.