Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten ein-schließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Aus-nahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG.
Zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes un der Länder (IMK) hat folgende Definition gefasst:
„Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.“
Verkehrsunfallstatistik
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr,
das mit dessen ursächlichen Gefahren zusammenhängt und zu einem
Personenschaden oder nicht völlig belanglosem Sachschaden (zurzeit 50 Euro) führt.
Definition des öffentlichen Verkehrsraumes:
- der gesamte Verkehrsraum, welcher rechtlich öffentlicht gewidmet ist
- jeder tatsächlich öffentliche Verkehrsraum, welcher ohne bauliche Einfriedung
für den öffentlichen Verkehr frei zugänglich ist. Die kann auch nur zeitweise
der Fall sein (vgl. VwV zu § 1 Abs. 2 StVO).
Quelle: Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Aufgaben
der Thüringer Polizei bei Straßenverkehrsunfällen