Veranstalterhinweise
Aktuelle Auftrittsbedingungen in der Corona-Pandemie
Das Polizeiorchester verfügt über ein ausgearbeitetes Hygienekonzept für Proben und Auftritte (Freiluft) für alle Besetzungen. Vor diesem Hintergrund ist die Planung von zukünftigen Konzerten möglich.
Antragstellung
Zur Buchung des Orchesters oder einer der vielen anderen Besetzungen verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellten Antragsformulare.
Auftrittsanforderungen
- Bühnenfläche: minimal 10m x 8m
- Stromanschluss 220V, 16A
- 32 Stühle ohne Armlehne
- ausreichende Beleuchtung der Bühne
- 2 Stunden Zeit für Aufbau und Soundcheck vor Konzertbeginn
- Stellfläche/Parkplatz für Orchesterbus und Transportfahrzeug (in unmittelbarer Nähe des Auftrittsorts)
- ausreichende Werbemaßnahmen (Plakate, Presseartikel, etc.) für Veranstaltung
- weitere Anforderungen sind dem Vertrag zu entnehmen
Beschallung/Tontechnik
Das Polizeiorchester kann auf Anfrage sämtliche für die Beschallung einer Veranstaltung notwendige Technik stellen. Sollte der Veranstalter selbst für die Beschallung sorgen bzw. ist am Auftrittsort Beschallungstechnik vorhanden, gelten folgende Mindestanforderungen:
Mikrofonierung (minimal):
- 4 Overhead-Mikrofone
- Direktabnahme E- und Bassgitarre (XLR)
- Direktabnahme E-Piano (XLR)
- 2 (Funk-) Mikrofone (können ggf. auch durch das Orchester gestellt werden)
Mikrofonierung (optimal):
- 2 Mikrofone pro Instrumentengruppe (siehe Bühnenanweisung)
- Direktabnahme E- und Bassgitarre (XLR)
- Direktabnahme E-Piano (XLR)
- komplette Schlagzeugmikrofonierung
- 2 (Funk-) Mikrofone
Weitere Informationen finden Sie in der Bühnenanweisung (PDF-Datei) des Polizeiorchesters.